Domain registrieren und dann vermieten / How to

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[4T2]Babelfish
Hollywood-Reporter

Domain registrieren und dann vermieten / How to

Beitrag von [4T2]Babelfish »

Hallo zusammen

Ich hatte kürzlich eine Idee, die ich jetzt gerne umsetzen würde, bin mir im Detail aber noch nicht sicher, wie ich das am besten angehen sollte. Klar ist, dass ich das selbst herausfinden muss und ich werde im Laufe der nächsten Tage auch mal Kontakt mit den entsprechenden Anbietern aufnehmen. Je besser ich auf diese Gespräche aber vorbereitet bin, umso weniger kann später schiefgehen. Wenn Ihr also Tipps, Ideen, Ratschläge oder Kontakt zu Leuten anbieten könnt, die da evtl. gute Ratgeber wären, dann mal los ...

Aber worum geht es eigentlich?

Die Firma, deren GF ich kürzlich geworden bin, hat bislang noch keinen (oder nur einen eher unglücklichen) Webauftritt, was u.a. daran liegt, dass nie eine eigene Domain für eine Firmenwebseite registriert worden ist. Auch im Hinblick auf den Versand von eMails ist das natürlich mehr als unglücklich. Jetzt hatte ich eine kurze und einprägsame Domain gefunden und diese bei Strato registriert (gemeinsam mit einem kleinen Webseitenpaket). Kurz darauf schreibt mir Strato ...
hat geschrieben:Kundennummer: xxxxxxxx
Auftragsnummer: yyyyyyyy

Sehr geehrte(r) Herr Fish,

leider war es uns nicht möglich folgende Domain für Sie zu registrieren:

aaaaa.bbb

Die verantwortliche Registrierungsstelle hat uns mitgeteilt, dass die von Ihnen gewünschte Domain bereits vergeben ist.

Gelegentlich kann es geschehen, dass sich Bestellungen von STRATO mit Bestellungen anderer Domain Provider überschneiden. In diesen Fällen erhält die Bestellung Vorrang, die als erstes bei der Registrierungsstelle eingeht.

WICHTIG: Ihr STRATO Paket wird nicht automatisch gekündigt. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren persönlichen STRATO Kunden-Login zu nutzen.

Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen alternativen Domainnamen bestellen. Dafür loggen Sie sich bitte in Ihren persönlichen STRATO Kunden-Login unter https://www.strato.de/apps/CustomerService ein.
Wählen Sie dort Ihren Auftrag aus und klicken Sie auf den Menüpunkt „Domains“ -> „Domains bestellen“.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr STRATO Team


----------------------------------------------------
STRATO AG
Pascalstraße 10
10587 Berlin
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Mit anderen Worten, die Firma zahlt bei Strato jetzt für ein Webspace-Paket ohne Domain. Mal davon abgesehen, dass ich das sehr unprofessionell von Strato finde, die Registrierung einer Domain anzubieten, die dann gar nicht mehr frei ist, muss ich jetzt eine Lösung finden. Die betreffende Domain wird alternativ u.a. von United-Domains angeboten und soll dort knapp 1.000,- Euro Ablösesumme kosten. Das ist ja alles andere als ein Schnäppchen und wenn ich den Laden schon fett in die Gewinnzone gesteuert hätte, würde ich da zwar kurz überlegen, dann aber wahrscheinlich die Kohle dafür ausgeben. So, wie die Lage derzeit aber auch ist und auch, um beim altersmäßig doch eher im oberen Segment angesiedelten Vorstand nicht gleich zu Anfang mit solchen Aktionen für Verwirrung zu sorgen, hatte ich jetzt folgende Idee:

Meine eigene Anfang des Jahres gegründete Firma (nennen wir sie mal A) registriert die Domain und vermietet diese dann über einen Zeitraum von 10 Jahren an die andere Firma, deren GF ich jetzt bin (nennen wir sie mal B, bitte hier keine Namen). Auf diese Weise strecke ich die 1.000,- Euro Ablösesumme einfach über einen längeren Zeitraum. Außerdem räume ich Firma B ein Vorkaufsrecht ein, um die Domain nötigenfalls gegen Einmalzahlung (des dann noch offenen Restbetrags) frühzeitiger zu erwerben. Nach 10 Jahren würde die Domain dann sonst automatisch in den Besitz von Firma B wechseln.

Soweit, so unproblematisch ... wenn es dabei jetzt aber an die Praxis geht, komme ich etwas ins Schlingern.

Die Registrierung kann offenbar nur über United-Domains erfolgen. Bei denen will ich aber nicht auch noch Webspace und dergleichen buchen. Gerne würde ich das bei Strato gebuchte Paket nutzen (das war nämlich ein Sonderangebot, inkl. SSL und allen Schnipp und Schnapp). Außerdem muss aus dem Impressum und damit auch dem Whois-Eintrag hervorgehen, dass die Domain Firma A gehört, für die Inhalte aber Firma B verantwortlich ist. Das wäre sicherlich über den sog. Admin-C-Eintrag zu bewerkstelligen sein. Muss ich da aber noch was anderes beachten? Und wie verlinke ich die Domain, für die ich bei United-Domains monatlich Gebühren zahle auf den Webspace und die Mailserver von Strato, bei denen ich die monatlichen Webpräsenz-Kosten laufen habe? Oder wäre es am geschicktesten, man würde das Strato-Paket ggf. unter Drängen auf ein Sonderkündigungsrecht canceln und alles neu bei United-Domains aufsetzen?

Hätte da jemand qualifizierte Empfehlungen dazu?

Danke für jegliche Hilfe
Babelfish
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Redh3ad
UE25er

Beitrag von Redh3ad »

Bei United Domains hinterlegst du die IP-Adresse des Webspaces im A-Record (AAAA für IPv6) und die des Mailservers im MX-Record der Domain. Bei Strato gibst du für den Webspace auch nochmal an, dass er diese Domain bedient.

Oder du ziehst die Domain nach Kauf einfach von United Domains zu Strato um.
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[4T2]Babelfish
Hollywood-Reporter

Beitrag von [4T2]Babelfish »

Klingt schlau, einfach und praktikabel, danke. Und die genannte Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Firma A und B regle ich über den Admin-C-Eintrag, ja?
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Doktor
tatütata

Beitrag von Doktor »

Lass das mal durch unseren Juristen checken. Das B bei A etwas einkauft könnte ein "geschmäckle" haben...auch wenn Du augenscheinlich damit keinen Gewinn machst. Aber was ist, wenn Du B nach einem Jahr wieder verlässt?
1000 EUR: Ist kein Schnapper, aber da werden oft ganz andere Summen verlangt. Wenn Du für B einen triftigen Grund hast (die hast Du ja aufgeführt), wäre das IMHO eine sinnvolle Investition.
Nach dem Kauf kannst Du die Domain einfach umziehen, wie Red3ad schon geschrieben hat. Habe ich auch gemacht, als ich mit mal für 99 EUR meine .name Domain gekauft hatte.
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[4T2]Babelfish
Hollywood-Reporter

Beitrag von [4T2]Babelfish »

Bin hier leider noch nicht weiter. Offenbar ist es so, dass ich durch die Vereinssatzung von den Beschränkungen des §181 BGB ("Insichgeschäft") nicht befreit bin und wenn ich das richtig verstehe, wäre die von mir oben beschriebene Lösung damit wohl rechtlich nicht ganz unproblematisch (um es diplomatisch auszudrücken).
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